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Prüfungen im Rahmen der DGUV / UVV

Im Jahre 2019 haben wir entschieden unseren Mitarbeitern weitergehende Fort- und Weiterbildungen zu ermöglichen. Gerade im Rahmen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV (vormals UVV) können wir Ihnen nun in vielen Bereichen Prüfungen (ehemals UVV Prüfungen) anbieten.  
Unsere von den Inspektionen an Großpackmitteln bekannten Leistungen - u. a. die bundesweite autarke Durchführung der Prüfung am Einsatzort - machen diesen Service für Sie noch attraktiver. 

Kontakt unter Tel.: 05529 76633-0 oder info@oeko-lube.de
Hier finden Sie alle Ansprechpartner. oder Sie nutzen folgendes 
Formular.

Prüfungen im Rahmen der DGUV / UVV

DGUV-R 100-500: Prüfung von Arbeitsmitteln (z.B. Hebe- und Arbeitsbühnen)
DGUV-R 114-010: Prüfung von Absetz- & Abrollcontainern (z.B. Absetzkipper oder Wechselbrücken)
DGUV-I 209-013 und DGUV-R 100-500 (alt BGR 500-2.8): Prüfung von Anschlagmitteln (z.B. Ketten, Faserseile, Rundschlingbänder, Hebebänder, Spanngurte)
DGUV-R 100-500 (alt VBG 40): Prüfung von Spezialmaschinen des Erdbaus (Erdbaumaschinen) (z. B. Mobil- und Raupenbagger, Lader, Planiermaschinen)
DGUV-I 208-022: Türen und Tore (z.B. kraftbetätigte Tore, Rolltore)
DGUV-I 208-016Leitern und Tritte (z.B. Anlegeleitern, Podestleitern, Tritte)
DGUV-V 68 (alt Handhubwagen nach BGV D27): Flurförderzeuge (z.B. Stapler, aber auch handbetriebene Transport- und Hubwagen)
DGUV-I 208-043 und DGUV-R 108-007, sowie DIN EN 15635: Sicherheit von Regalen, bzw. Lagereinrichtungen (z.B. Fachbodenregal, Hochregal, Kragarmregal, Palettenregal)  
DGUV-V 3: Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln (z. B. Kaffeemaschinen, Bohrmaschinen, Akku-Ladegeräte, Kabeltrommeln)
AwSV und StawaR: Prüfung von Auffangwannen (z.B. Stahlwanne zur Lagerung von Kanistern)

DGUV Prüfung in 5 Schritten

  1. Schritt: Teilen Sie uns die zu prüfenden Arbeitsmittel und den Prüfort mit.
  2. Schritt: Auf Grundlage der Anzahl und Art bekommen Sie zeitnah eine individuelle Kostenübersicht.
  3. Schritt: Nach Beauftragung unterbreiten wir Ihnen einen Terminvorschlag zur Durchführung.
  4. Schritt: Unsere bestens geschulten Prüfer kommen zum Einsatzort.
  5. Schritt: Die Prüfungen werden durchgeführt.
  6. Schritt: Dokumentation der Prüfung

Prüfnachweis und Gefährdungsbeurteilung

Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die vorgeschriebene Prüfbescheinigung, bzw. Protokoll als umfassende Dokumentation mit digitalem Prüfzertifikat, inkl. aussagekräftiger Fotos.

Und der Clou: Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen (§ 3 Betriebsicherheitsverordnung). Hierin müssen durch den Betreiber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festgelegt werden.  

NEU!!! Auf Wunsch bieten wir Ihnen eine Cloud-Lösung für die Prüfbescheinigungen. Die Zertifikate können über einen QR-Code am Prüfling jederzeit abgerufen werden. (Hierfür werden gesonderte Gebühren berechnet)