Prüfung von Leitern und Tritten

Prüfpflichten aus der DGUV-Information 208-016:

  1. Erfassung aller Leitern und Tritte durch den Betreiber, z. B. durch Nummerierung und Kontrollbuch
  2. Prüfung durch eine befähigte Person in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten und vor Inbetriebnahme

Wir prüfen Ihre Leitern und Tritte bundesweit am jeweiligen Einsatzort!
Zusätzlich legen wir ein Verzeichnis der verwendeten Leitern und Tritte für Sie an und erinnern Sie fristgerecht an die Prüfung.
Dieser Service ist für Sie kostenlos!

Die wiederkehrende Prüfung wird mit einem digitalen Prüfzertifikat, inkl. Fotos  sowie einer Prüfplakette dokumentiert.
Dieses Zertifikat ist vom Betreiber aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen.

Wissenswertes in kurzer Form
  • im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Betreiber geeignete Leitern und Tritte für die unterschiedlichen Einsatzbereiche auszuwählen
  • Mitarbeitende müssen bestmöglich vor Gefahren geschützt werden
  • Gewährleistung des Schutzes durch Pflichten zur Prüfung - Festlegen der Intervalle nach Nutzungsgrad und -dauer
  • Prüfpflicht ergibt sich aus der DGUV-Information 208-016
  • Beachten Sie diese Pflichten bereits vor der Anschaffung und lassen Sie sie in die Gefährdungsbeurteilung einfließen
  • Leitern sollten immer nur als letztes (Hilfs-)Mittel eingesetzt werden, wenn z. B. die Aufstellung eines Gerüstes baulich nicht möglich ist
  • ein Grund mehr den ordnungsgemäßen Zustand sicherzustellen, gerade wenn keine regelmäßige Nutzung vorliegt