Prüfung von Anschlagmitteln

Prüfpflichten aus der DGUV-Info 209-013; BGR 500, sowie DGUV-Regel 100-500

  1. Vor der ersten Inbetriebnahme 
  2. Wiederkehrende Prüfung in Abständen von längstens einem Jahr
  3. Prüfung auf Risse, Drahtbrüche (physikalisch-technische Prüfung) in Abständen von längstens drei Jahren

Wir prüfen Ihre Anschlagmittel bundesweit am jeweiligen Einsatzort!
Zusätzlich erinnern wir Sie fristgerecht an die Prüfung.
Dieser Service ist für Sie kostenlos!

Die wiederkehrende Prüfung wird mit einem digitalen Prüfzertifikat, inkl. Fotos  sowie einer Prüfplakette dokumentiert.
Dieses Zertifikat ist vom Betrieber aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen.

Wissenswertes in kurzer Form
  • Team aus Kranführer und Anschläger ("Der Mann an der Last")
  • sorgen gemeinsam dafür, dass Lasten sicher mit Hebezeugen unter Zuhilfenahme von Anschlagmitteln bewegt werden
  • Gewährleistung der Sicherheit durch Pflichten zur Prüfung 
  • Prüfpflicht ergibt aus der BGR 500 und der DGUV-Regel 100-500
  • Beachten Sie diese Pflichten bereits vor der Anschaffung und lassen Sie sie in die Gefährdungsbeurteilung einfließen
  • möglicherweise müssen je nach Nutzungsgrad und Häufigkeit der Anwendung kürzere Prüffristen vom Betreiber angesetzt werden
  • dies gilt sowohl für Ketten, als auch Hebebänder aus Chemifasern usw.