Wiederkehrende Prüfung einer geeigneten Verpackung
Unsere Empfehlung alle 2,5 Jahre: Prüfumfang nach 6.5.4.4.1 b , 6.5.4.4.2 ADR
Sichtprüfung des äußeren Zustandes
Prüfung Funktion der Bedienausrüstung
Prüfung Funktion der Sicherheitsausrüstung*
Dichtheitsprüfung
Dokumentation der der Wiederkehrenden Prüfung
Prüfbescheinigung
Prüfplakette
inkl. An- und Abfahrt bundesweit
*ausgenommen sind die aus den DIBt-Zulassungen, europäischen Normen und der Herstellerdokumentation vorgeschriebenen Funktionsprüfungen für Grenzwertgeber und Leckanzeige- bzw. Leckwarngeräte. Prüfung der Zulassung vor Ort. Ggf erfolgt eine gesonderte Berechnung.
Wissenswertes in kurzer Form
- Geeignete Verpackungen sind meist Tankanlagen aus Kunststoff, die ab Werk ohne Zulassung ausgeliefert werden. Oder nach Ablauf der eingeschränkten Nutzungsdauer von 5 Jahren gemäß Kapitel 4.1.1.15 ADR .
- Diese könnten im Zuge der Freistellung 1.1.3.1c ADR – Handwerker-Regelung genutzt werden.
- Für die Geeignetheit der Verpackung sind sie als Anwender ganz alleine verantwortlich!
- Sie müssen im Falle einer Kontrolle also ihr Fachwissen über Gefahrgutverpackungen unter Beweis stellen.
- Die Prüfungen müssen durch mindestens einen Sachkundigen, der entsprechende Kenntnisse über Gefahrgutverpackungen, sowie Prüfverfahren besitzt, durchgeführt werden.