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Wiederkehrende Prüfung an Mobilen Tankanlagen bzw. Großpackmitteln (IBC)

Produktinformationen "Wiederkehrende Prüfung an Mobilen Tankanlagen bzw. Großpackmitteln (IBC)"

Wiederkehrende Inspektion an Großpackmittel (IBC) Prüfumfang gemäß BAM GGR 002 sowie 6.5.4.4.1 b und 6.5.4.4.2 ADR (2,5 jähriger Rhythmus)

  • inkl. An- und Abfahrt bundesweit für ein Servicefahrzeug mit einem Inspektor
  • Ausführung der Prüfungen und der Inspektion autark an der Einsatzstelle
  • Sichtprüfung des äußeren Zustandes
  • Sichtprüfung des inneren Zustandes
  • Ultraschall-Wandstärkemessung
  • Kontrolle der Mindestwandstärke
  • Überprüfung Funktion der Bedienausrüstung
  • Überprüfung Funktion der Sicherheitsausrüstung*
  • Dichtheitsprüfung gemäß 6.5.4.4.2 ADR
Dokumentation der Inspektion
  • digitale Prüfbescheinigung mit Fotodokumentation
  • Prüfplakette
  • Dokumentation Prüfdatum auf dem Typenschild
*ausgenommen sind die aus den DIBT-Zulassungen vorgeschriebenen Funktionsprüfungen für Grenzwertgeber und Leckanzeige- bzw. Leckwarngeräte. Prüfung der Zulassung vor Ort. Ggf. erfolgt eine gesonderte Berechnung.

Warum müssen mobile Tankanlagen in regelmäßigen Abständen geprüft werden? 

Prüf- und Inspektionsfristen werden durch die europäische Gefahrgutverordnung ADR sowie durch die nationalen Gesetze, Verordnungen und der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ) GGR-002 geregelt.

Verstöße gegen die Gefahrgutverordnungen und -gesetze können im Falle von Kontrollen durch Polizei oder Behörden zu erheblichen Geldstrafen führen.

Die wiederkehrenden Prüfungen und Inspektionen dienen als Nachweis für den ordnungsgemäßen Zustand Ihrer mobilen Tankanlage. 

Unser Service

Unser Service - Ihr Vorteil

  • Prüfung am "Ort des Geschehens": Ganz egal, wo Sie Ihre Dieseltankstelle benutzen, bzw. wo sie sich befindet. Also auf der Baustelle, in der Lagerhalle, auf dem Betriebsgelände oder unterwegs an einem abgesprochenen Treffpunkt.
  • Zeitnahe Termine: Innerhalb von wenigen Tagen nennen wir Ihnen einen möglichen Termin.
  • Nach der Prüfung ist vor der Prüfung: Nach Ablauf von 2,5 Jahren, also wenn nach dem Gefahrgutrecht die nächste Prüfung ansteht, benachrichtigen wir Sie über die Fälligkeit. Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.

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