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Wiederkehrende Inspektion und Prüfung

Alle 2,5 Jahre: Prüfumfang nach 6.5.4.4.1b und 6.5.4.4.2 ADR
Kontrolle der Bauartzulassung, Bedien- und Sicherheitsausrüstung*
Visuelle Kontrolle des Behälters
Dichtheitsprüfung (Druckprüfung,
bei ELH-Flüssigkeiten wie z.B. Ottokraftstoffe, Kerosin, etc. mit inertisiertem Gas, auf unseren Fahrzeugen vorhanden)

Alle 5 Jahre: Prüfumfang nach 6.5.4.4.1a und 6.5.4.4.2 ADR

wie oben; zusätzlich:
Innenrevision des Behälters und Wandstärkenmessung

*ausgenommen sind die aus den DIBt-Zulassungen, europäischen Normen und der Herstellerdokumentation vorgeschriebenen Funktionsprüfungen für Grenzwertgeber und Leckanzeige- bzw. Leckwarngeräte. Prüfung der Zulassung vor Ort. Ggf erfolgt eine gesonderte Berechnung.

Wissenswertes in kurzer Form
  • Wir prüfen bundesweit auf der Baustelle, in der Lagerhalle oder unterwegs an einem abgesprochenen Treffpunkt zum Festpreis inkl. An- und Abfahrt
  • Fristen werden durch die europäische Gefahrgutverordnung ADR und nationale Gesetze, sowie die BAM GGR-002 geregelt
  • Verstöße können im Falle von Kontrollen durch Polizei oder Behörden zu erheblichen Geldstrafen führen
  • nach erfolgreicher Wartung und Reparatur muss eine sogenannte "Außerordentliche Prüfung" durchgeführt werden, sie entspricht im Umfang der 5-jährigen Inspektion
  • Bei doppelwandigen Tankanlagen geht die lagerrechtliche Zulassung mit Einhaltung der gefahrgutrechtlichen Inspektionsfristen einher